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Definitionen
Vermieter: Toer Eend Friesland (ToerEend), Eigentümer der vermieteten Oldtimer.
Mieter: die natürliche oder juristische Person, die den Mietvertrag abschließt.
Fahrzeug: der gemietete Citroën 2CV oder andere Oldtimer.
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Anwendbarkeit
Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen Vermieter und Mieter, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
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Mietzeit
Die Mietzeit wird im Mietvertrag festgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug am vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.
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Führerschein und Fahrer
- Der Mieter ist mindestens 24 Jahre alt und besitzt einen gültigen Führerschein der Klasse B, der seit mindestens zwei Jahren gültig ist.
- Fahrer unter 24 oder über 75 Jahren sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
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Zahlung, Kaution und Zahlungsbedingungen
- Die gesamte Mietsumme wird im Voraus bezahlt (Banküberweisung oder vereinbarte Methode).
- Bei der Abholung wird eine Kopie des Führerscheins des Hauptfahrers angefertigt und ein Mietvertrag unterzeichnet.
- Das Fahrzeug wird erst nach Eingang der vollständigen Zahlung und Vorlage einer Führerscheinkopie sowie eines unterzeichneten Mietvertrags übergeben.
- Bei nicht (rechtzeitiger) Zahlung kann der Vertrag storniert werden.
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Inspektion bei Abholung und Rückgabe
Bei Abholung und Rückgabe findet eine gemeinsame Inspektion statt; Befunde werden festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet.
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Nutzung des Fahrzeugs
- Nur für private Freizeitnutzung innerhalb der Niederlande, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Ohne Genehmigung verboten: Fahrstunden, Wettbewerbe, Geländefahrten, Transport gefährlicher Stoffe, gewerbliche Zwecke.
- Übergabe an Dritte nur mit Genehmigung des Vermieters.
- Eigene Gepäckträger, Dachboxen oder sonstige Zusätze am Fahrzeug sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.
- Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, das Fahrzeug bei vermutetem Missbrauch oder Verstoß gegen diese Bedingungen zurückzufordern, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Miete.
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Wartung bei längeren Fahrten
Der Citroën 2CV ist ein Fahrzeug von über 35 Jahren mit einer Technik von fast 50 Jahren. Fahr- und Bremseigenschaften können von dem abweichen, was Sie gewohnt sind. Bei Fahrten von mehr als 2 Stunden am Stück ist der Mieter verpflichtet, bei jedem Tankstopp den Ölstand, den Bremsflüssigkeitsstand und den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls nachzufüllen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch das Unterlassen dieser Prüfung während der Fahrt entstehen.
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Nutzung im Ausland
Nutzung außerhalb der Niederlande nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung.
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Parken und Sicherung
- Immer sicher und verantwortungsvoll parken, vorzugsweise auf befestigten/gesicherten Plätzen.
- Unbefestigte oder unsichere Orte sind nicht erlaubt.
- Fahrzeug immer abschließen; Schlüssel sorgfältig aufbewahren.
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Versicherung und Haftung
- Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert; Zusatzversicherungen sind unter den geltenden Bedingungen möglich.
- Eine Kaskoversicherung (All Risk) ist nicht inbegriffen. Der Mieter haftet vollständig für Fahrzeugschäden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Mieter haftet für Schäden durch eigenes Verschulden, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch sowie für Diebstahl/Verlust von Fahrzeug oder Schlüsseln.
- Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall beträgt € 500. Dieser Betrag geht stets zu Lasten des Mieters, sofern nicht anders vereinbart.
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Kilometerpaket und Kraftstoff
- Inklusive 150 km pro Tag; Mehrkilometer werden mit € 0,20 pro Kilometer berechnet.
- Voll-zu-voll-Prinzip: Auto wird mit vollem Tank übergeben und mit vollem Tank zurückgegeben (sonst berechnen wir Kraftstoffkosten).
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Schäden, Defekte, Panne und Reparaturen
- Schäden/Defekte sofort melden.
- Bei Panne: sofort den Vermieter kontaktieren; keine eigenen Reparaturen ohne schriftliche Genehmigung.
- Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden bei Pannen oder Defekten.
- Wartung/Reparaturen sind Sache des Vermieters, es sei denn, es liegt Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Gebrauch durch den Mieter vor.
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Stornierung, Änderungen und No-Show
- Mehr als 30 Tage vor Beginn: kostenlose Stornierung oder Umbuchung.
- 14 bis 30 Tage vor Beginn: 25% der Mietsumme werden einbehalten.
- 2 bis 14 Tage vor Beginn: 50% der Mietsumme werden einbehalten.
- Innerhalb von 48 Stunden vor Beginn oder bei No-Show: 100% der Mietsumme werden einbehalten.
- Bei Krankheit mit ärztlichem Attest oder KNMI Wettercode orange/rot kann anstelle einer Rückerstattung ein 12 Monate gültiges Guthaben gewährt werden.
- Rückerstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen auf dasselbe Konto, von dem die Zahlung kam.
- Änderungen (Datum, Fahrzeug) sind in Absprache und nach Verfügbarkeit möglich.
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Verhalten und Nutzungsregeln
- Rauchen im Fahrzeug ist verboten.
- Haustiere nur mit schriftlicher Genehmigung.
- Das Auto sauber und ohne neue Schäden zurückgeben.
- Fahren unter Einfluss von Alkohol/Drogen ist verboten und führt zur sofortigen Beendigung ohne Rückerstattung; alle Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
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Verkehrs- und Parkbußgelder und Verwaltungskosten
Alle während der Mietzeit erhaltenen Bußgelder werden dem Mieter weitergegeben, zuzüglich 10% Verwaltungskosten.
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Mehrere Mieter
Wird der Mietvertrag von mehr als einem Mieter unterzeichnet, haften alle Mieter gesamtschuldnerisch für die vollständige Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
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Datenschutz und Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß der DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Höhere Gewalt
Der Vermieter haftet nicht für Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (u.a. technische Störungen, Witterungsbedingungen oder andere unvorhergesehene Umstände).
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Änderungen der Bedingungen
Der Vermieter kann die Bedingungen ändern. Änderungen treten 14 Tage nach schriftlicher Mitteilung in Kraft, sofern nicht anders vereinbart.
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Maximales Fahreralter
Fahrer dürfen nicht älter als 75 Jahre sein, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
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Maximale Fahrzeit (Empfehlung)
Bitte nicht länger als 6 Stunden am Stück fahren, um Überhitzung/Verschleiß zu vermeiden. Längere intensive Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters.
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Nutzung zu gewerblichen Zwecken
Gewerbliche Nutzung (bezahlte Fahrten, Werbung, Veranstaltungen) ist ohne schriftliche Genehmigung verboten.
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Begrenzung der Mitfahrerzahl
Nicht mehr Insassen als die in den Fahrzeugpapieren genehmigte Sitzplatzanzahl.
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Schlüssel und Schlüsselverlust
Der Mieter bewahrt die Schlüssel sorgfältig auf. Bei Verlust/Diebstahl gehen Ersatzkosten (ggf. inkl. Schlösser) zu Lasten des Mieters.
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Zusätzliche Reinigungskosten
Das Fahrzeug wird sauber übergeben und muss sauber zurückgegeben werden. Bei starker Verschmutzung, Rauchgeruch oder Haustieren ohne Genehmigung werden zusätzliche Reinigungskosten von mindestens € 25,– berechnet.
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Zubehör und Eigentum
Änderungen/Zubehör dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung angebracht werden. Zurückgelassene Gegenstände bleiben auf eigenes Risiko des Mieters.
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Freistellung
Der Mieter stellt den Vermieter vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei, die mit der Nutzung des Fahrzeugs während der Mietzeit zusammenhängen.
Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden wie Kosten durch Verzögerungen, verpasste Termine oder andere indirekte Schäden, die durch die Nutzung, einen Defekt oder eine Panne des Fahrzeugs entstehen.
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BOVAG-Auffangregelung
Soweit diese Bedingungen nicht ausreichen oder unvollständig sind, gelten die BOVAG-Standardbestimmungen für die Autovermietung oder das niederländische Recht.
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Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt niederländisches Recht. Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk des Vermieters vorgelegt.